In Österreich ist die Zuteilung von Rufnummern streng reguliert. „Berechtigter Zuteilungsnehmer“ einer Rufnummer sind Sie nur dann, wenn Sie im entsprechenden Vorwahlbereich eine Wohn- oder Geschäftsadresse vorweisen können.

Wenn Sie umziehen und Ihren VoIP-Anschluss oder die Rufnummern mitnehmen wollen, ist deshalb die Frage entscheidend, in welchem Vorwahlbereich die neue Adresse liegt.

Zwei Möglichkeiten:

1. Die neue Adresse hat dieselbe Vorwahl

Wenn die alte und die neue Adresse dieselbe Vorwahl haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an support@easybell.at mit dem Anliegen umzuziehen und Ihren VoIP-Telefonanschluss zu behalten.

2. Die neue Adresse liegt nicht im selben Vorwahlbereich

Zwar ist es mit Voice-over-IP theoretisch möglich, einen VoIP-Anschluss auch außerhalb des Vorwahlbereichs zu nutzen, aber in Österreich dürfen Sie nur Ortsrufnummern führen, in deren Vorwahlbereich Sie einen Wohn- oder Geschäftssitz haben.

Wenn Sie im Zuge eines Umzugs den Vorwahlbereich wechseln, sind Sie daher verpflichtet, Easybell dies mitzuteilen und den Anschluss zu kündigen.

Diese rechtliche Regelung ist wichtig, da bspw. Notrufe automatisch an die Notrufzentrale der jeweiligen Ortsvorwahl geleitet werden. Bei Notfällen kann es also zu Komplikationen kommen, die über Leben und Tod entscheiden.

An der zukünftigen Adresse müssen Sie dann einen neuen Anschluss bestellen, um Rufnummern des zugehörigen Vorwahlbereichs zu erhalten. Wir freuen uns natürlich, wenn Sie sich an der neuen Adresse wieder für einen Anschluss von Easybell entscheiden.