Ein Einzelverbindungsnachweis (EVN) ist eine detaillierte Übersicht über getätigte Telefonverbindungen. Dabei werden ausschließlich Verbindungen erfasst, die Kosten verursachen oder für die Abrechnung relevant sind.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen versendet Easybell keine Auflistung Ihrer Einzelverbindungen mit der Rechnung. Sofern Sie den Einzelverbindungsnachweis aktiviert haben, können Sie die Daten im Easybell-Kundenportal einsehen.

Easybell stellt den EVN nicht automatisch zur Verfügung – er muss vom Kunden aktiv freigeschaltet werden.

Wie kann ich den EVN aktivieren und welche Varianten gibt es?

Der Einzelverbindungsnachweis kann entweder direkt am Ende des Bestellprozesses oder nachträglich im Easybell-Kundenportal aktiviert werden.

Gehen Sie dazu oben rechts auf Ihr Profil und öffnen Ihre  „Kontoeinstellungen“. Unter „Rechnung & Zahlung" können Sie dort neben „Einzelverbindungsnachweise“ auf „Modus ändern" klicken. Nun haben Sie folgende Auswahl:

  • Vollständiger EVN: Zeigt alle relevanten Verbindungsdaten einschließlich Zielrufnummern an.
  • Verkürzter EVN: Enthält alle Verbindungsdaten, jedoch ohne vollständige Zielrufnummern.
  • Kein EVN: Einzelverbindungen werden nicht gespeichert oder angezeigt.

Rechnungen und Einzelverbindungsnachweise auf einen Blick

Eine Übersicht Ihrer Einzelverbindungsnachweise finden Sie ebenfalls in Ihrem MyEasybell unter „Meine Daten“ → „Rechnungen und EVN“.

Nun sehen Sie eine tabellarische Auflistung aller verfügbaren Abrechnungen. Zu jeder Rechnung werden folgende Informationen angezeigt: 

  • Datum der Abrechnung 
  • Betrag (positiv oder negativ, z. B. bei Gutschriften) 
  • Rechnungs-ID 
  • Direkter Download der Rechnung 
  • Status der Bezahlung (z. B. „Bezahlt“)
  • Download des Einzelverbindungsnachweises, sofern verfügbar 

Über die Download-Links können Sie sowohl die Rechnung als auch – falls vorhanden – den zugehörigen Einzelverbindungsnachweis (EVN) direkt als PDF herunterladen.

Welche Verbindungen werden im EVN angezeigt?

Nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere § 11 Abs. 1 TDDDG, werden nur entgeltpflichtige bzw. entgeltrelevante Verbindungen im EVN aufgeführt. Das bedeutet:

Diese Verbindungen erscheinen im EVN:

  • Kostenpflichtige Gespräche, sofern keine gesetzliche Vorschrift dagegenspricht (z. B. § 11 Abs. 5 TDDDG).
  • Gespräche über ein Minutenpakte / Fair Flat, um nachvollziehen zu können, wann das Minutenkontingent überschritten wurde.

Diese Verbindungen erscheinen nicht im EVN:

  • Kostenfreie Gespräche, die durch eine reguläre Telefon-Flatrate abgedeckt sind.
  • Anrufe zu kostenlosen Servicenummern.
  • Netzinterne Gespräche zwischen Easybell-Kunden (Onnet-Calls).

Falls eine vollständige Liste aller Gespräche benötigt wird, bietet sich stattdessen die Anrufliste im Kundenportal an.

Was ist der Unterschied zwischen EVN und Anrufliste?

Während der EVN ausschließlich kostenpflichtige und abrechnungsrelevante Verbindungen anzeigt, listet die Anrufliste alle getätigten Anrufe – unabhängig davon, ob sie kostenpflichtig waren oder nicht.

Die Anrufliste steht allen Kunden im Easybell-Kundenportal zur Verfügung und kann dort aktiviert werden. Hier geht's zur Anleitung: Anrufliste aktivieren und nutzen.